Einreisebestimmungen
Frankreich ist Gründungsmitglied der EU; gültiger Reisepaß oder Personalausweis reichen daher für EU-Bürger ohne Rücksicht auf Dauer und Zweck des Aufenthaltes aus. Anders bei Nicht-EU-Bürgern: teilweise ist der Reisepaß, teilweise sogar ein Visum vorgeschrieben. Näheres erfährt man bei der Botschaft im Heimatland. Und alleinreisende Minderjährige müssen eine Ausreiseerlaubnis ihrer Eltern vorweisen können.
Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird in der Regel mit Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d.h. genehmigen.
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So sind Willenserklärungen, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind, wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen, auch ohne Zustimmung wirksam. Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind ("Taschengeldparagraph").
Also mit einwilligung der gesetzlichen Vertreter dürfte Eurer Reise nichts im wege stehen ;-).
Ich hoffe das beantwortet Deine Frage.